Was bedeutet die neue Homeoffice-Empfehlung für Betriebe, die wöchentlich testen?

In der Schweiz wurden Corona-Massnahmen zum 28.6.2021 weiter gelockert, eine Homeoffice-Empfehlung für Betriebe gibt es aber weiterhin. Am Arbeitsplatz müssen auch weiterhin Masken getragen werden, wenn der Arbeitgeber dies zum Gesundheitsschutz für erforderlich hält. Eine bedingungslose Aufhebung des Homeoffices gibt es jedoch nicht, wie Roberto Laezza von planova human capital bestätigt. Der Bundesrat hat die Homeoffice-Pflicht in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt.

Aus der Homeoffice-Pflicht wurde in der Schweiz eine Homeoffice-Empfehlung

 

2 Millionen Erwerbstätige hatten von zu Hause gearbeitet

planova human capital AG von Roberto Laezza gibt an, dass in der Schweiz zeitweilig rund 2 Millionen Erwerbstätige aus dem Homeoffice heraus gearbeitet haben, um die Ansteckungsrisiken in Firmengebäuden zu minimieren. Mittlerweile ist die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gelockert, – der Arbeitgeber entscheidet darüber.

Pflicht zum Homeoffice endete zum 31.5.2021

Die Pflicht zum Homeoffice endete zunächst bereits zum 31.5.2021, Unternehmen mussten ihre Mitarbeiter aber regelmässig testen lassen, wobei der Bund nicht nur die Testkosten, sondern auch die Poolingkosten übernommen hat. Mindestens einmal pro Woche mussten Betriebe ihre Mitarbeiter aber auch nach dem 31.5. testen lassen.

Pflicht zum regelmässigen Testen entfällt beim Arbeiten vor Ort

Die gute Nachricht für Arbeitgeber ist, laut Roberto Laezza von planova human capital AG, dass mit der Bundesratsnovelle zum 28.6. auch die Pflicht zum repetitiven Testen, die es vorher beim Arbeiten vor Ort gegeben hat, nicht mehr geben wird. Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer in der Firma und nicht im Home Office arbeiten lassen, müssen nun nicht mehr einmal wöchentlich für einen Test sorgen. Es ist natürlich aber auch nicht verboten, wöchentlich zu testen oder Arbeitnehmern Tests anzubieten. Nach wie vor hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Verantwortung auch in Sachen Gesundheit.

Die mindestens einmal wöchentliche Testung für Arbeitnehmer im Vorort-Büro entfällt in der Schweiz

 

Weiterhin Selbsttests kostenlos in Apotheken

In der Schweiz wird es auch weiterhin vom Bund finanzierte Selbsttests in Apotheken geben. Die Abgabe ist auf fünf Selbsttests pro Person pro Monat beschränkt, damit wäre den Arbeitnehmern z.B. ein wöchentlicher Selbsttest möglich.

Arbeitgeber können Homeoffice ermöglichen, müssen aber nicht

Roberto Laezza von planova human capital erklärt, dass Arbeitgeber von nun an, sinnvolle Regelungen in Sachen Homeoffice im Betrieb treffen können, – dies aber nicht mehr müssen. Das Arbeiten zuhause im Home Office kann für viele Betriebe nach wie vor ein durchaus sinnvolles Instrument zum Schutz des Arbeitnehmers sein. Andererseits haben sich viele Arbeitnehmer gewünscht, wieder im Betrieb zu arbeiten, weil der zwischenmenschliche Austausch bei ständiger Arbeit im Homeoffice gefehlt hat – trotz aller Videokonferenzsysteme.

In der Zukunft vermutlich Mischformen aus Homeoffice und Arbeiten vor Ort

Nach Ansicht von  planova human capital von Roberto Laezza werden sich zukünftig Mischformen aus Arbeit im Homeoffice und dem Arbeiten vor Ort durchsetzen. Denkbar sind z.B. Arbeitsformen wie 4 Tage Arbeiten vor Ort und ein Homeoffice-Tag für die Arbeitnehmer. Die Sorge, dass Arbeitnehmer zuhause weniger arbeiten, haben Arbeitgeber mittlerweile nicht mehr. Tatsächlich war eher das Gegenteil der Fall. Arbeitnehmer haben zuhause mehr gearbeitet als in der Firma. Durch regelmässige Videoschalten über Zoom, MS Teams oder andere Systeme war für faules Herumsitzen zuhause ohnehin wenig Platz für Angestellte. Ebenso wie Arbeiten vor Ort muss Homeoffice-Arbeiten nur richtig organisiert werden, dann ist es auch effektiv.