Schnell die Einkäufe erledigen, Mails von Freunden und Kollegen lesen oder eine Überweisung vornehmen: Das Internet erleichtert den Alltag der Menschen erheblich. Doch immer wieder stellen sich beim Surfen auf der Datenautobahn auch rechtliche Fragen. Was also ist erlaubt im virtuellen Web?
Was ist das Internet Recht eigentlich?
Allerdings wäre es falsch, nun einschlägige Gesetze und sonstige Vorschriften zu erwarten, die das Internet quasi als Parallelwelt darstellen. Mit eigenständigen Regeln wird der Nutzer hier kaum konfrontiert. Vielmehr stellt die Normierung aller Ge- und Verbote eine Mischung aus unterschiedlichen Rechtsgebieten dar, die für jedermann im Alltag gelten. Das Straf- und das Zivilrecht werden ebenso berührt wie das Datenschutz-, das Medien- und Rundfunk- oder das Markenrecht. Eine eigenständige Ausformulierung für das Verhalten im Internet fehlt demgegenüber – ein Umstand, der leider allzu oft dazu führt, das virtuelle Web als rechtsfreien Raum anzusehen.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Die wohl am häufigsten gestellte Frage im Internet Recht befasst sich mit der Zuteilung eines Domainnamens. Hier gilt der Grundsatz: Wer diesen zuerst für sich proklamiert, darf ihn auch nutzen. Ausnahmen gelten regelmäßig allerdings dann, wenn dabei Eigen- oder Firmennamen Dritter verwendet werden. Denn je auffälliger der Titel, den die Webseite trägt, desto mehr Interessenten und potenzielle Käufer können damit angelockt werden. Es geht hier also nicht alleine um den Namen, sondern auch um dessen wirtschaftlichen Gegenwert. So kam es in der Vergangenheit mehrfach zu höchstrichterlichen Entscheidungen, in denen die jeweiligen Ansprüche geklärt werden mussten.
Das Internet Recht für Gewerbetreibende
Besondere Anforderungen stellt das Rechtsgebiet für jene Personen bereit, die über das virtuelle Web Waren oder Dienstleistungen anbieten. Denn diese müssen ihren Shop mit besonderer Sorgfalt betreiben. Dazu gehört es einerseits, ein aussagekräftiges Impressum zu erstellen. Andererseits müssen die Daten von Kunden und Klienten so gesichert sein, dass sie für unbefugte Dritte nicht zugänglich sind. Die im Hintergrund verwendete Software darf somit keinerlei Schwachstellen für Manipulationen beinhalten – anderenfalls kann daraus eine Haftung des Shopbetreibers hergeleitet werden. Im Zweifelsfalle ist es daher angeraten, den Rat eines Profis zu beanspruchen, der sich in diesen Rechtsfragen optimal auskennt.
Auch für Privatleute relevant
Doch das Internet Recht richtet selbst an jene Personen hohe Ansprüche, die dort keine kommerziellen Arbeiten verrichten. Wer in seiner Freizeit in Foren unterwegs ist und dort etwa aus dem Web kopierte Bilder oder Zeitungsartikel vorzeigt, kann unter Umständen einen Anspruch wegen einer Urheberrechtsverletzung auslösen. Auch das Posten privater Meinungen mag zunächst vom Grundgesetz geschützt sein. Wer dabei allerdings Beleidigungen ausspricht oder den guten Ruf Dritter in verleumderischer Absicht beschädigt, macht sich durchaus strafbar. Bei allen Handlungen im Internet sollte daher stets bedacht werden, dass es zu rechtlichen Konsequenzen kommen kann, für die eine persönliche Verantwortung zu tragen ist.